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Donnerstag, 8. August 2013

Besitzer war gestern, Eigentümer ist heute

Ein Brief vom Notar, das erste Blatt eine Rechnung, das zweite Blatt auch eine Rechnung.
Hinten kommt dann das Wesentliche: Wir sind ab jetzt im Grundbuch als Besitzer eingetragen und dadurch nicht mehr nur Grundbesitzer sondern Grundstückseigentümer. Ab jetzt ist es offiziell unser Grundstück!