Ein Brief vom Notar, das erste Blatt eine Rechnung, das zweite Blatt auch eine Rechnung.
Hinten kommt dann das Wesentliche: Wir sind ab jetzt im Grundbuch als Besitzer eingetragen und dadurch nicht mehr nur Grundbesitzer sondern Grundstückseigentümer. Ab jetzt ist es offiziell unser Grundstück!